Die 1974 errichtete Köhlbrandbrücke steht unter Denkmalschutz und gilt als eines der wichtigsten Hamburger Wahrzeichen. Dennoch plant die Stadt Hamburg seit vielen Jahren den Abriss der Brücke, weil diese angeblich nicht mehr erhaltungsfähig sei. Ein im Sommer 2023 bekannt gewordenes Gutachten widerspricht dieser Aussage jedoch deutlich, und auch aktuellere Untersuchungen bestätigen, dass die Brücke erhalten werden könnte.
Die Begeisterung war groß, als die Köhlbrandbrücke fertiggestellt war: Über 600.000 Hamburger:innen nutzten die Gelegenheit, die Brücke zu Fuß zu erkunden, bevor im September 1974 das erste Auto hinüberfuhr. Inzwischen verbindet die Köhlbrandbrücke schon seit über 40 Jahren die Elbinsel Wilhelmsburg mit der A7 und überspannt den 325 m breiten Köhlbrand, einen Arm der Süderelbe. Die Schrägseilbrücke wurde vom Bauingenieur Paul Boué und dem Architekten Oskar Lehmann für das Architekturbüro von Egon Jux entworfen und steht heute aufgrund ihrer technikgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz. Dennoch soll die Brücke nach Planungen des Hamburger Senats abgerissen werden, weil ihr baulicher Zustand angeblich zu schlecht sei. Zudem sei die Durchfahrtshöhe für die Schiffe ca. 20 m zu niedrig.
Ein im Sommer 2023 bekanntgewordenes Gutachten aus dem Jahr 2008 hat ergeben, dass nur die Betonrampen der Brücke abgängig sind, die markante Stahlbrücke mit ihren Pylonen und der Seilkonstruktion jedoch erhalten werden könnte. Das Gutachten empfiehlt deutlich eine Machbarkeitsstudie zum Erhalt der Brücke. Spätere Untersuchungen zum Zustand der Brücke sind bis dato nicht veröffentlicht worden.
Auch der Denkmalverein plädiert in einer Pressemeldung vom August 2023 dafür, eine mögliche Erhaltung dringend und intensiv zu prüfen: Die Brücke prägt seit fast 50 Jahren das Hamburger Stadtbild und ist seit ihrem Bau ein Wahrzeichen. In dieser Bedeutung kann sie durchaus mit den Hauptkirchen auf eine Stufe gestellt werden - aber es käme niemand auf die Idee, den Michel abzureißen. Die Brücke sollte zudem erhalten werden, weil sie als wichtiges und einzigartiges Ingenieurbauwerk der 1970er Jahre mit einer hohen architektonischen Qualität unter Denkmalschutz steht. Laut Denkmalschutzgesetz muss die Stadt vorbildhaft mit ihren eigenen Denkmälern umgehen. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung des Hafens wäre ein Abriss der Brücke zudem möglicherweise unnötig, weil größere Schiffe auch in anderen Hafenbereichen abgefertigt werden könnten. Es ist daher höchste Zeit für eine gesamtgesellschaftliche Debatte über dieses wichtige Hamburger Wahrzeichen. Ein erster Schritt in diese Richtung soll eine öffentliche Diskussion am Mittwoch, den 4. Oktober um 17 Uhr in der HCU sein (vgl. www.denkmalverein.de/angebote/veranstaltungen).
Fotos: Denkmalschutzamt Hamburg, Fotografie Dorfmüller | Klier