Rund um die Mauern der historischen Gefängnisanlage in Fuhlsbüttel/Ohlsdorf entstanden zwischen 1869 und 1906 größere Ensembles aus Wohnhäusern für die Bediensteten, die sogenannten Wärterhäuser. Diese stehen ebenso unter Denkmalschutz wie die historische Gefängnismauer und der Großteil der Gebäude innerhalb der Justizvollzugsanstalt selbst.

Die Wärterhäuser westlich des Gefängnisses in der Nesselstraße wurden 2017 von der Eigentümerin SAGA saniert und seitdem wieder vermietet. Gemeinsam mit den Neubauten „Am Weißen Berge“ bilden sie ein gelungenes, neues Wohnquartier. Doch nicht alle historischen Bestände konnten erhalten werden, so fielen die früheren Wärterhäuser entlang des Maienwegs der Baggerschaufel bereits zum Opfer. Die denkmalgeschützten Gebäude entlang vom Suhrenkamp und Am Hasenberge schließlich standen viele Jahre lang überwiegend leer und verfielen zunehmend.

Zeitgleich mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für das „Quartier Santa Fu“ wurde der Verkauf ebendieser Wärterhäuser Am Hasenberge und am Suhrenkamp Anfang 2021 beschlossen. Im Oktober 2021 übernahm die SAGA die Gebäude von der Justizbehörde und begann mit Sicherungsarbeiten an Fassaden und Fenstern sowie auf den Grundstücken.

Zunächst wurde Anfang 2022 die Sanierung der ältesten fünf Wärterhäuser in Angriff genommen. Laut Bauzeitenplan (siehe Bildergalerie) sollte diese Mitte 2024 abgeschlossen sein. Weitere Gebäude sind noch in Arbeit und möglicherweise erst Ende 2024 vermietungsfertig.

Zur Machbarkeitsstudie:

Im Jahr 2019 entschied der Senat, eine neue Machbarkeitsstudie für das schon in weiten Teilen leerstehende Gelände der Fuhlsbütteler Strafanstalten – im Volksmund salopp als „Santa Fu“ bezeichnet – bei der Sprinkenhof AG in Auftrag zu geben.

Die Veröffentlichung der fertigen Machbarkeitsstudie für das gesamte "Quartier Santa Fu" ließ lange auf sich warten: Zuerst wurde die Vorlage der Studie für Frühjahr 2021 angekündigt, tatsächlich veröffentlicht wurde sie dann aber erst Anfang 2023 – also rund zwei Jahre später. Da die Studie an sich keine Garantie für die Realisierung darstellt, ist die Zukunft großer Teile des denkmalgeschützten Areals immer noch nicht abschließend geklärt.

Im Wesentlichen geht es in der Studie um die nicht länger für Zwecke der Justizbehörde genutzten historischen Gefängnisbauten „Haus 1“ und „Haus 3“. Diese sollen in Verbindung mit dem Torhaus, das heute schon eine Gedenk- und Ausstellungstätte beherbergt, einem erweiterten und aufgewerteten Gedenkort in Verantwortung der „Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte“ dienen. Geplant ist diese Umsetzung aber erst nach 2030. Außerdem führt die Studie aus, dass der Teil der Wärterhäuser im ehemaligen Binsenweg nicht erhalten werden kann. Dort ist später die Zuwegung zu den sanierten historischen und neuen Wohngebäuden vorgesehen.

Zur Bewahrung der Denkmäler und des historischen Stadtbildes sowie aus ökologischen Gründen wäre es wünschenswert, dass sämtliche Gebäude nicht nur erhalten, sondern auch zeitnah saniert und wieder in Nutzung gebracht werden.

Fotos: Helmut Reichmann