Wir fordern die Freie und Hansestadt Hamburg am 01.10.2017 auf, das Gartendenkmal Wallringpark vor weiteren Verlusten zu schützen:
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Es dürfen keine Eingriffe in den Park mehr zugelassen werden, die nicht denkmalgerecht sind.
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Es dürfen innerhalb des Parks nur noch Bauten erhalten oder entwickelt werden, die dem Park dienen.
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Das Gartendenkmal muss durch ein Parkpflegewerk gesichert und gestärkt werden.
Diese Forderungen sollen sobald wie möglich per Senatsbeschluss festgeschrieben werden. Die Beschädigung der Marke Planten un Blomen wäre auch eine Beschädigung der Marke Hamburg. Hamburg muss gerade als wachsender Stadt daran gelegen sein, diesen ökologischen, sozialen und kulturellen Freiraum als herausragende Qualität des Stadtbildes zu stärken!
Zum Hintergrund:
Der Wallringpark ist Hamburgs prägende Parklandschaft in der City und hat sich unter der deutschlandweit bekannten Marke „Planten un Blomen“ in das Bewusstsein der Stadt eingeschrieben. Doch weder der weit überdurchschnittliche Pflegezustand noch Rekord-Besucher:innenzahlen, nicht einmal der gesetzliche Schutz als Gartendenkmal konnten verhindern, dass die wachsende Stadt immer wieder Teile des Ensembles durch Bauvorhaben beeinträchtigt oder schlicht überbaut. Ein erst kürzlich errichtetes Hochhaus im Gustav-Mahler-Park und die Genehmigung eines voluminösen Gebäudekomplexes am Hafentor wie auch die CCH-Erweiterung mit dem Verlust des jetzigen Parkeingangs sind die jüngsten Beispiele dieser besorgniserregenden Entwicklung. Sie hat Denkmalpfleger:innen, Grünplaner:innen, Parkliebhaber:innen und Bürger:innen dazu veranlasst, sich in einer öffentlichen Veranstaltung am 20.09.2017 über weitere in Diskussion befindliche Bauvorhaben zu informieren, die erneut einschneidende Verluste der Parkanlage zur Folge haben würden. Die Veranstaltung wurde von elf Hamburger Verbänden/Vereinen bzw. Gremien getragen.
Zwei derzeit besonders gravierende Problemlagen zeichnen sich demnach an der Marseiller Straße (a) und am Stephansplatz (b) ab:
a. Die Erweiterungswünsche der Bucerius-Law-School – gemäß Beschluss der Bürgerschaft bis zu 8.000 m² Bruttogeschossfläche - unmittelbar oberhalb der Schaugewächshäuser würden das kunsthistorisch besonders wertvolle Ensemble aus Mittelmeerterrassen und Schaugewächshäusern optisch und funktional erheblich beeinträchtigten. Zudem droht mit dem Verlust der Zufahrtswege und Arbeitsräume die Aufgabe eben dieser Schaugewächshäuser und damit der Verlust der bedeutenden wissenschaftlichen botanischen Sammlungen und einer der Attraktionen in Planten un Blomen. Weiterhin wäre die preisbelohnte und sehr zu begrüßende Planung einer Umwandlung der Marseiller Straße in eine offene Parkanlage gefährdet.
b. Die Streckenführung der neuen U5 könnte am Stephansplatz den unwiederbringlichen Verlust von Teilen des Japanischen Landschaftsgartens von Yoshikuni Araki, des Taxodiumgartens mit seinen fast 200 Jahre alten Sumpfzypressen und des historischen Wallgrabens nach sich ziehen. Diese drei Kulturschätze sind aus unterschiedlichen Gründen unersetzlich und auch durch Rekonstruktion nicht wiederherstellbar.
Unterzeichner:
Architekten- und Ingenieurverein Hamburg e.V.
Botanischer Verein zu Hamburg e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hamburg
Denkmalrat Hamburg
Denkmalverein Hamburg
Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein e.V.
Freundeskreis Planten un Blomen e.V.
Gesellschaft der Freunde des Botanischen Gartens
Gesellschaft zur Förderung der Gartenkultur e.V., Zweig Hamburg
Naturschutzrat Hamburg