29.2.2024

Die Gartendenkmalpflege ist noch ein sehr junges Aufgabengebiet der Denkmalpflege. Zwar sind schon in den 1930er Jahren die großen Parkanlagen der Schlösser und Landhäuser ebenso wie die Friedhöfe und Volksparke in das Blickfeld von Natur- und Denkmalschutz geraten. Erst seit rund 30 Jahren jedoch wird das historische Grün in seiner Gänze von den Denkmalämtern begutachtet und praktisch betreut. Und manchmal ist die Verblüffung groß, wenn eine auf den ersten Blick unscheinbare Grünfläche als Denkmal eingestuft wird.

Dr. Jens Beck ist seit 2010 für die Gartendenkmalpflege im Hamburger Denkmalschutzamt verantwortlich und führt uns regelmäßig in dem Podcast „Denkmal im Wandern“ unterhaltsam und kompetent durch Hamburgs Parkanlagen. In seinem Vortrag im Teehaus in Planten un Blomen beschrieb er die Entwicklung der Gartendenkmalpflege von ihren Anfängen bis zum heutigen institutionalisierten Denkmalschutz. Er schlug dabei einen Bogen von den Überlegungen zum Umgang mit dem im 17. Jahrhundert sturmverwüsteten Park von Versaille bis zu aktuellen, ganz praktischen Fragestellungen im Umgang mit Hamburger Gartendenkmälern, wie z.B. dem Garten des Künstlerhaus Maetzel.

Bei dem sehr anschaulichen Vortrag haben wir gelernt, dass auch Minigolfanlagen unter Denkmalschutz stehen können (in Hamburg sind es sogar schon zwei!), dass Deiche Bodendenkmäler sind und als Teil der "Kulturlandschaft" von der Umweltbehörde betreut werden und was ein "Schnitt-Horizont" ist. Das interessierte und sachkundige Publikum bereicherte die anschließende Diskussion mit vielen Fragen und Hinweisen.

Fotos: Kristina Sassenscheidt