Am Altengammer Hauptdeich 130 steht eines der ältesten Gebäude an der Hauptdeichlinie. Für den Hochwasserschutz soll es jetzt jedoch abgetragen und auf demselben Grundstück versetzt wieder aufgebaut werden.
Die Hofstelle dieser Altengammer Kate ist seit dem 16. Jahrhundert bezeugt. Der Kern des bis heute erhaltenen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes wird auf 1742 datiert und wurde um 1800 erweitert. Der Hufner des Hauses besaß im Nebenerwerb auch eine Fährgerechtigkeit. Diese erlaubte ihm, über ein fest am Gebäude installiertes Horn den Fährmann von der anderen Uferseite zu rufen und die Fährgäste zu bewirten. Ab 1876 kam zur Landwirtschaft und der Fährgerechtigkeit außerdem noch das Mühlenwesen hinzu.
Für ihr Alter ist diese Bauernkate erstaunlich gut und vor allem authentisch erhalten. Schon immer direkt am Deich gelegen, ist das Haus aus sozial- und konstruktionsgeschichtlichen Gründen sowie wegen seiner außergewöhnlich markanten Stellung und landschaftsprägenden Funktion ein Kulturdenkmal, an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Allerdings beabsichtigt der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Translozierung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes mit einer Wiedererrichtung auf demselben Grundstück. So soll ein "regelkonformer Deichquerschnitt" hergestellt werden, damit das Gebäude nicht mehr im Deichfuß steht und damit den Deich an dieser Stelle schwächt.
Der Denkmalverein spricht sich ebenso wie das Denkmalschutzamt dafür aus, dass ein behördenübergreifendes Fachgremium aufgestellt wird, welches unter anderem mittels externer Gutachten und im internationalen Erfahrungsaustausch (beispielsweise mit den Niederlanden) Lösungen für einen mit der Kulturlandschaft verträglichen Deichausbau sucht.
Foto: Malte Jörn Krafft