16.7.2025

Seit diesem Jahr besitzt der Denkmalverein das sogenannte Verbandsklagerecht. Dies ermöglicht dem Verein, Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, die nicht in Einklang mit dem Denkmalschutzgesetz stehen, z.B. wenn die Stadt Hamburg ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Vorbildwirkung im Umgang mit Denkmälern nicht gerecht wird.

Unser Vorstandmitglied, Rechtsanwalt Jan Mittelstein, hat interessierten Mitgliedern im Büro des Denkmalvereins in der ehemaligen Viktoria-Kaserne die komplexen Hintergründe erläutert und Verständnisfragen geklärt. Im anschließenden Gespräch konnten wir viele Gedanken und etliche Anregungen dazu sammeln!