Stellungnahme für den Bildungsausschuß des Landtages zur Novellierung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes (Schriftliche Anhörung)

Schleswig-Holstein hatte 1958 als erstes Bundesland ein Denkmalschutzgesetz. Eine Novellierung war deshalb mit besonderem Interesse erwartet worden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP versprach dies, ohne auf Einzelheiten einzugehen. Insbesondere erhoffte man sich eine Abkehr vom konstitutiven Prinzip mit seinen langwierigen Unterschutzstellungsverfahren und eine Hinwendung zum heute in 14 Bundesländern praktizierten deklaratorischen Prinzip mit Denkmallisten, das den Denkmaleigentümern Planungssicherheit gewährt.

Der jetzt vorgelegte Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP für eine Novellierung fällt nicht nur hinter diese Erwartungen zurück, sondern führt de facto zur Aufkündigung des Denkmalschutzes in Schleswig-Holstein. Es droht das rückschrittlichste Denkmalschutzgesetz in Deutschland, widersprüchlich, nicht durchdacht, voller Willkür und Kurzsichtigkeit und noch dazu teuer. Was ist geschehen?

Im Bestreben, möglichst rasch eine Novellierung auf den Weg zu bringen, ist Ende Juni 2011 überhastet ein Entwurf zur ersten Lesung im Landtag vorgelegt worden, der gravierende Mängel aufweist, inhaltlich und formal. Die wesentlichsten Kritikpunkte lassen sich in mehreren Punkten festmachen:

1)  Das Landesamt für Denkmalpflege wird entmachtet. Die fachliche Kompetenz, ein Gebäude als Denkmal einzustufen, wird ihm vom Ministerium entzogen, indem das Amt nicht mehr zu entscheiden hat, ob ein Bau, der nach 1950 errichtet wurde, unter Schutz gestellt werden soll. Hier haben zwei, drei strittige Einzelobjekte der jüngsten Vergangenheit bei den Politikern zu einer willkürlichen Verallgemeinerung und zu einer kurzsichtigen Gesetzesänderung geführt. Dabei sollte allen klar sein, daß das kulturelle Erbe keine zeitlichen Grenzen kennt und Denkmale, die generell älter als 30 Jahre sind, also vor 1980 entstanden, durchaus geschützt werden können, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Schon 2007 hatte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen formuliert: „Die Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes ist eine fachliche Entscheidung und keine politische“.

2) Die geplante Verlagerung von Arbeiten und Zuständigkeiten von der oberen auf die unteren Denkmalbehörden ist zu kurz gedacht. Diese Behörden auf Kreisebene sind dazu nach heutigem Stand weder fachlich noch personell in der Lage. Sie müßten erst neu ausgestattet werden, was der Finanzminister bei der angespannten Finanzlage schwerlich möglich machen wird. In diesem Zusammenhang ist es auch fatal, daß die vorläufige Unterschutzstellung, die bei Gefahr im Verzug die obere Denkmalbehörde verordnen kann, im Entwurf plötzlich fortgefallen ist.

3) Es wird verkannt, daß Denkmalschutz als Wirtschaftsfaktor nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Die Meinung in der Begründung der Gesetzesnovelle, daß Denkmalschutz als Investitionsbremse wirke, ist durch nichts zu beweisen. Im Gegenteil, jede denkmalpflegerische Förderung generiert ein Vielfaches an Investitionen. Von den Aufträgen, die Denkmaleigentümer erteilen, profitiert insbesondere der heimische Mittelstand, also die vielen Handwerksbetriebe im Lande. Hier droht ein Kahlschlag für die Auftragslage, wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird.

4) An keiner Stelle des Entwurfs werden die Einfachen Denkmäler erwähnt. Es können doch nicht mit einem Federstrich zigtausende Denkmäler aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen und der Schutz allein dem eingetragenen Denkmal zugebilligt werden.

5) Verbindliche Rechtsbegriffe fehlen im Entwurf, was die Gerichte in Zukunft mit Sicherheit veranlassen wird, sie zu fordern. Es wird von einem abstrakten „Denkmalwert“ gesprochen, ohne ihn zu präzisieren. Was ist eine „geringfügige Beeinträchtigung“? Wo genau hört der Umgebungsschutz auf? Was sind „wesentliche Sichtachsen“? Es sind dies alles schwammige und unpräzise Begriffe, die das Gesetz verwässern und für Denkmaleigentümer unlesbar und unverständlich machen, dazu der Willkür Tür und Tor öffnen. Außerdem wird das zweifellos eine Flut von Prozessen auslösen.

6) Besonders einseitig ist der neue §6 geraten, in dem die wirtschaftlichen Belange der Denkmaleigentümer, Verpflichtete genannt, ausdrücklich und unmißverständlich bei jeder Denkmalmaßnahme Vorrang genießen sollen. Wo bleibt das öffentliche Interesse an Denkmälern, wo der gesellschaftliche Konsens? Wo bleibt der Allgemeingutcharakter von Kulturdenkmälern? Hier wird für die Förderung des Eigennutzes das gesamte System Denkmalpflege ausgehebelt. Politik sollte ausgleichend alle Interessen und nicht nur die von Einzelpersonen berücksichtigen. Nebenbei bemerkt, hat das Prinzip der finanziellen Zumutbarkeit bei einer denkmalpflegerischen Maßnahme immer schon gegolten.

Es dürfte aus diesen Beispielen ersichtlich sein, daß der Entwurf gravierende Mängel und Versäumnisse aufweist und bewährte Praktiken abschaffen will. Es hat dementsprechend bereits schriftlich geäußerte und fundierte Kritik gegeben von neutralen Institutionen wie dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz oder dem Verband deutscher Kunsthistoriker. Dieser Kritik schließen wir uns in vollem Umfang an.

Für die Fraktionen von CDU und FDP gibt es nur die Alternative, den Entwurf zurückzuziehen oder aber im Verlauf der parlamentarischen Behandlung erhebliche Verbesserungen anzubringen und dabei den Rat von allen Beteiligten einzubinden.

Das älteste deutsche Denkmalschutzgesetz hat es verdient, daß seine Novellierung handwerklich gut und richtungweisend gerät sowie frei von politischen Willkürlichkeiten bleibt.

Die Denkmalschützer des benachbarten Bundeslandes Hamburg, das gerade eine Denkmalnovelle mit einer Abkehr vom konstitutiven Prinzip vorbereitet, und insbesondere der Verein Freunde der Denkmalpflege e.V. sehen mit großer Sorge die Entwicklung in Schleswig-Holstein und können nur hoffen, daß der Denkmalschutz nicht auf der Strecke bleibt.

gez. Helmuth Barth
Vorsitzender






















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